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    3 days ago

    Heiko Teggatz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, wurde in der Anhörung nach einem Beispiel für den Staatstrojanereinsatz gefragt. Er betonte, dass nur die Gefahrenabwehr im Vordergrund stünde, etwa bei Schleusungen.

    a) wieder einmal kommt so ein Quatsch von der DPolG (wen wundert’s) b) mit “etwa bei Schleusungen” ist höchstwahrscheinlich wieder mal gemeint: Der unerschöpfliche Katalog der “schweren Straftaten” (§ 100a StPO). Aber bitte bloß nicht zu konkret werden.

    Eine „Quellen-TKÜ“ birgt unvermeidlich verschiedene Risiken. Denn ein Staatstrojaner lässt sich nur heimlich einschleusen, wenn IT-Sicherheitslücken bei den gehackten Geräten offenstehen. Und dass sie offengelassen und eben nicht geschlossen werden, ist eine aktive Entscheidung und ein Sicherheitsrisiko für alle Computernutzer.

    Mic Drop.