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  • Ich habe keine Ahnung, wie das in deinem konkreten Fall geregelt ist, aber wenn Fristen vom Gesetzgeber nicht klar definiert werden, müssen sie in der Regel immernoch “angemessen” sein. Was dann im Gesetzestext direkt vielleicht nicht weiter ausgeführt ist, aber du kannst dann trotzdem davon ausgehen, dass im Ernstfall jeder Richter solche offensichtlichen Unsinnsfristen zerpflücken würde. Würde mir da also tatsächlich keine Sorgen machen. Dokumentieren kann aber nie schaden.





  • Ja keine Ahnung. Ich verstehe halt nicht, wie man einerseits anerkennen kann, dass Rechtsprozesse in solchen Fällen eine systematische Schwäche haben und dann gleichzeitig sagen kann, das reiche einem als Maßstab. In dem Sinne hinkt der Klimavergleich halt auch vollkommen, weil es hier keine systematische Schwäche gibt du zu einer einseitigen Diskrepanz zwischen Realität und Urteilsfindung führt.

    Natürlich muss und sollte sich niemand ein Urteil bilden, wenn man meint, die Sachlage nicht genau genug zu erkennen. Aber wenn man es doch macht, sollte man vielleicht doch versuchen nicht ausschließlich mit einem Maßstab zu messen, der erwiesenerweise den Finger klar auf eine Seite der Waage drückt.

    Wenn Klimaforscher wüssten, dass ihr Modell systematisch falsch in eine Richtung ausschlägt, würden sie ja auch nicht sagen “lassen wir so”, sondern sie würden versuchen es so gut wie möglich zu korrigieren.



  • Ja, das ist ein sehr gutes und sinnvolles Gebot für Gerichtsprozesse. Sagt uns aber auch erstmal nur bedingt etwas darüber a) was wirklich passiert ist und b) wie wir es bewerten sollen.

    Und wenn uns a) und b) interessieren, dann ist gerade im Bereich der Sexualstraftaten, in dem es ja allgemeinhin bekannt und auch offensichtlich einleuchtend ist, warum die meisten Taten nie rechtskräftig verurteilt werden (weil meist Taten zwischen zwei Menschen im Privaten), der Verweis auf Gerichtsurteile halt von verhältnismäßig schwacher Aussagekraft.



  • Ich war lange der Meinung, dass er definitiv schuldig war, einfach weil das der generelle Konsens zu sein schien. Habe mir aber vor einer Weile mal den englischen Wiki-Artikel zu ihm durchgelesen (der natürlich auch biased sein könnte) und für mich macht das tatsächlich inzwischen eher den Eindruck als wäre er unschuldig gewesen.

    Finde die Frage aber eigentlich auch eher unwichtig, da man solange man den Künstler (oder in seinem Fall seine Nachlassverwaltung, die jetzt auch keinen besonders guten Eindruck machen) nicht finanziell oder anderweitig unterstützt (durch streamen kaufen etc) und sich nicht zu stark mit der Person identifiziert mMn auch Kunst von schlechten Menschen hören darf. Auch schlechte Menschen können Schönes schaffen und generell sind Menschen halt vielschichtig mit sowohl Guten als auch Schlechten Qualitäten. Die Musik deswegen kategorisch zu verteufeln hilft mMn niemanden und wirkt für mich oft eher wie der Versuch, eine eindimensione Kategorisierung von Menschen in Gut und Schlecht aufrecht zu erhalten anstatt sich mit der unangenehmeren Wahrheit auseinanderzusetzen, dass auch Mörder und Kinderschänder potenziell etwas tun können, das meine Welt bereichert.

    Das sollte im Umkehrschluss dann aber mMn nicht zu unkritischem Abfeiern führen, sondern man sollte sich mit diesem Widerspruch dann auch aktiv auseinandersetzen und das Werk entsprechend bewerten. Von einer vollständigen Trennung von Künstler und Werk halte ich tatsächlich auch nicht so viel. Viele Rammsteinlieder könnte ich, einfach weil sie vom Vibe zu nah an den tatsächlichen Anachuldigungen sind, jetzt wohl auch nicht mehr feiern, wenn ich sie denn vorher noch gefeiert hätte. Ubd das Minimum sollte bei problematischen Personen wie eingangs erwähnt mMn sein, dass sie keine finanzielle (oder anderweitige Unterstützung) erhalten, wenn davon auszugehen, dass das ihre schlimmen Verhaltensweisen weiter befördert/ermöglicht (Rammstein und Marilyn Manson wären hier die klaren Beispiele für mich)